Sachverständiger - Walter Leitner, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

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Waldweg Obersteiermark

Am Landesgericht Leoben bin ich seit 2002 für folgende Fachgebiete in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingetragen:

FG-Nr. 30.06 Feldbau
FG-Nr. 33.05 Rinder
FG-Nr. 33.06 Schweine
FG-Nr. 33.17 Tierernährung
FG-Nr. 94.01 Größere landwirtschaftliche Liegenschaften
FG-Nr. 94.03 Kleinere landwirtschaftliche Liegenschaften
FG-Nr. 94.07 Kleinere forstwirtschaftliche Liegenschaften
 
Als Sachverständiger bin ich Mitglied beim Hauptverband der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen Österreichs und unterstehe dessen Statuten und Standesregeln.

Auszug aus den Standesregeln:

Der gerichtliche Sachverständige ist ein unabhängiges, zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft (Verwaltungsbehörde) und als solches Teil der Rechtspflege. Er hat sich sowohl bei seiner Tätigkeit als Sachverständiger im Auftrag eines Gerichtes, der Staatsanwaltschaft oder einer Verwaltungsbehörde als auch in seinem Beruf und außerhalb seiner Berufsarbeit vorwurfsfrei zu verhalten und alles zu unterlassen, was das Vertrauen und die Achtung der Parteien und der Öffentlichkeit seiner Sachverständigenfunktion gegenüber schmälern könnte. Der Sachverständige ist zu strengster Verschwiegenheit über seine Sachverständigentätigkeit und die dabei gemachten Wahrnehmungen verpflichtet. Insbesondere ist ihm untersagt, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu offenbaren oder zu verwerten, die ihm ausschließlich aus seiner Sachverständigentätigkeit bekannt geworden sind.
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